Der Vatikan steht erneut im Zentrum eines kirchenrechtlichen Konflikts: Giovanni Angelo Becciu, einst eine Schlüsselfigur im Machtapparat des Heiligen Stuhls, will trotz Verurteilung wegen Finanzdelikten und Verlust seiner Kardinalsrechte beim kommenden Konklave mitwählen. Doch sein Ausschluss scheint nicht eindeutig geregelt – und könnte zu einem folgenreichen Präzedenzfall führen.
Vom Papstberater zum Angeklagten

Becciu war über Jahre hinweg eine der einflussreichsten Persönlichkeiten im Vatikan. Als Sostituto – der ranghöchste Verwaltungsbeamte im Staatssekretariat – koordinierte er zentrale Abläufe der Kurie. Doch 2020 fiel er tief: Papst Franziskus forderte ihn zum Rücktritt auf, nachdem er im Zusammenhang mit einem umstrittenen Immobiliendeal in London ins Visier der vatikanischen Justiz geraten war.
Die Vorwürfe: Zweckentfremdung von Spendengeldern aus dem Peterspfennig – eigentlich für wohltätige Zwecke gedacht – für hochriskante Immobilienprojekte. 2023 wurde Becciu wegen Betrugs und Unterschlagung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Recht auf Konklaveteilnahme – ja oder nein?
Becciu hat Berufung eingelegt und lebt weiterhin im Vatikan. Er beteuert seine Unschuld – und will nun an der Wahl des nächsten Papstes teilnehmen. Obwohl sein Name nicht auf der offiziellen Wählerliste steht, argumentiert Becciu, der Papst habe nie explizit erklärt, dass er vom Konklave ausgeschlossen sei.
Er verweist darauf, dass er 2022 zum Konsistorium eingeladen wurde, was er als indirekte Rehabilitierung wertet. Laut katholisch.de hat es jedoch nie eine formelle Wiederherstellung seiner Kardinalsrechte gegeben.
Die Konklaveordnung erlaubt grundsätzlich allen Kardinälen unter 80 Jahren die Teilnahme – mit Ausnahmen: Wer rechtmäßig abgesetzt wurde oder auf päpstliche Anordnung auf seine Würde verzichtete, verliert das Wahlrecht. Becciu wiederum verzichtete nur auf die Rechte, nicht auf die Würde selbst – ein juristisch unklarer Graubereich.
Was passiert, wenn Becciu zum Konklave erscheint?

Ein solcher Fall ist bisher beispiellos – mit einer Ausnahme: 2015 verzichtete der schottische Kardinal Keith O’Brien nach einem Missbrauchsskandal klar auf seine Teilnahme am Konklave. Im Fall Becciu fehlt eine solche ausdrückliche Regelung.
Wie das Kardinalskollegium reagieren würde, sollte Becciu auf seinem Stimmrecht bestehen, ist offen. Auch kirchenrechtlich ist unklar, wer letztlich darüber entscheidet – der amtierende Papst, die Kardinäle selbst oder ein Gremium aus Kirchenjuristen?
Zwischen Kirchenrecht und Machtpolitik
Der Fall Becciu wirft grundsätzliche Fragen über den Umgang der Kirche mit Skandalen, Reue und Rehabilitierung auf. Es geht nicht nur um eine Personalie – sondern um die Glaubwürdigkeit eines jahrhundertealten Wahlverfahrens. Sollte Becciu tatsächlich am Konklave teilnehmen, könnte das die Legitimität der Papstwahl öffentlich infrage stellen. Eine klare Entscheidung aus Rom ist dringend nötig – bevor der nächste Pontifex gewählt wird.