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Das Vermächtnis von Supermans Mitschöpfer könnte James Gunns Film stoppen

Eine neue Klage könnte die Veröffentlichung von Superman in Australien, Kanada, Irland und dem Vereinigten Königreich verhindern.
Von Germain Lussier Übersetzt von

Lesezeit 2 Minuten

Wenn du in Australien, Kanada, Irland oder dem Vereinigten Königreich lebst, besteht die Möglichkeit, dass du James Gunns Superman nicht sehen kannst. Der Nachlass von Joseph Schuster, einem der Mitschöpfer von Superman, hat eine Klage gegen Warner Bros. Discovery eingereicht, um die Veröffentlichung des Films zu verhindern, da das Unternehmen angeblich nicht über die entsprechenden Rechte in diesen Ländern verfügt.

Deadline berichtet, dass die Klage auf spezifischen Urheberrechtsgesetzen in den genannten Ländern basiert. Schuster und sein Co-Autor Jerome Siegel verkauften 1938 die weltweiten Rechte an Superman für 130 US-Dollar. Während diese Vereinbarung in vielen Teilen der Welt weiterhin Bestand hat, gilt sie nicht unbedingt überall. Im Vereinigten Königreich beispielsweise gehen Urheberrechte 25 Jahre nach dem Tod des ursprünglichen Rechteinhabers automatisch an dessen Nachlass zurück.

Was bedeutet das für den Kinostart?

„Schuster verstarb 1992 und Siegel 1996“, heißt es in der Klage, die vor dem Bundesgericht im südlichen Bezirk von New York eingereicht wurde. „Per Gesetz gingen Schusters ausländische Urheberrechte 2017 in den meisten dieser Gebiete (und 2021 in Kanada) automatisch an seinen Nachlass über. Dennoch nutzen die Beklagten Superman weiterhin in diesen Ländern – unter anderem in Filmen, Fernsehserien und Merchandise – ohne die Genehmigung des Schuster-Nachlasses. Dies verstößt gegen die Urheberrechtsgesetze dieser Länder, die die Zustimmung aller Miturheberrechtseigentümer erfordern.“

Die Klage fordert Schadensersatz sowie eine einstweilige Verfügung gegen Warner Bros. Discovery, um eine weitere Nutzung von Superman in Kanada, dem Vereinigten Königreich, Irland und Australien zu verhindern. Zudem soll gerichtlich festgestellt werden, dass der Schuster-Nachlass die Rechte an der Figur in diesen Regionen besitzt. In einer Stellungnahme gegenüber Deadline erklärte ein Sprecher von Warner Bros. Discovery: „Wir widersprechen den Grundlagen dieser Klage entschieden und werden unsere Rechte energisch verteidigen.“

Obwohl sich Rechtsstreitigkeiten dieser Größenordnung oft über Jahre hinziehen, ist unklar, ob dies tatsächlich dazu führen könnte, dass Superman in bestimmten Ländern nicht veröffentlicht wird. Der Kinostart ist für den 11. Juli angesetzt – es bleibt abzuwarten, ob dieser Rechtsstreit bis dahin eine Lösung findet oder den internationalen Vertrieb des Films beeinträchtigt.

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