In einer digitalen Welt, in der man nicht mehr sicher sein kann, ob das eigene Gesicht wirklich einem selbst gehört, will Dänemark nun ein klares Zeichen setzen: Bürger sollen künftig das Urheberrecht an ihrem eigenen Aussehen, ihrer Stimme und Mimik erhalten – und so besser vor Deepfakes und KI-Manipulationen geschützt werden.
Copyright bei der Geburt?
Laut einem Bericht des Guardian arbeitet das dänische Kulturministerium an einer Gesetzesänderung, die Bürgern explizite Copyright-Rechte an ihrer eigenen „Persönlichkeitsdarstellung“ einräumt. Das bedeutet: Wer in Dänemark lebt, soll künftig selbst über die Verwendung seines Gesichts, seiner Stimme oder anderer eindeutiger Merkmale entscheiden dürfen. Ein KI-generiertes Fake-Video, das deine Stimme und dein Aussehen imitiert? Könnte dann illegal sein – und gelöscht werden müssen.
Kulturminister Jakob Engel-Schmidt bringt es auf den Punkt:
„Menschen können heute digital kopiert und für alles Mögliche missbraucht werden. Ich bin nicht bereit, das hinzunehmen.“
Was genau soll geschützt werden?
Das Gesetz richtet sich konkret gegen sogenannte Deepfakes – also „sehr realistische digitale Darstellungen einer Person“, einschließlich Stimme und Aussehen. Wer betroffen ist, kann künftig verlangen, dass solche Inhalte gelöscht werden. Plattformen, die dem nicht nachkommen, sollen mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Für die betroffenen Personen sind auch Entschädigungen vorgesehen.
Auch Künstler sollen geschützt werden: Realistisch generierte Nachbildungen von Performances – etwa Songs mit KI-generierter Stimme eines bekannten Musikers – wären ohne Zustimmung ebenfalls verboten.
Was bleibt erlaubt?
Satire und Parodie sollen weiterhin vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Der Entwurf orientiert sich hier am Prinzip der „fair use“-Ausnahmen. Das Gesetz zielt also nicht darauf ab, das Internet zu zensieren, sondern die missbräuchliche Nutzung realistischer KI-Produktionen einzudämmen.
Neue Rechte, neue Fragen
Doch der Vorstoß wirft auch Fragen auf: Was passiert, wenn jemand die Entfernung eines Bildes fordert, nur weil es ihm oder ihr nicht gefällt? Oder wenn Prominente versuchen, unvorteilhafte Aufnahmen unter Berufung auf das neue Recht zu blockieren?
Das Gesetz soll sich laut Ministerium ausschließlich auf digitale Nachbildungen beziehen – also auf Deepfakes im engeren Sinne – nicht auf echte Fotos oder klassische Bildbearbeitung.
Ein globales Thema
Dänemark ist mit dem Thema nicht allein: In den USA wurde 2024 der „Take It Down Act“ verabschiedet, der jedoch nur auf nicht-einvernehmliche, sexuell explizite Inhalte abzielt. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz zu eng gefasst und schwer durchsetzbar sei. Dänemarks Ansatz geht deutlich weiter – und könnte als Blaupause für andere EU-Staaten dienen.
Der digitale Körper gehört (wieder) dem Menschen
Mit dem neuen Gesetz schickt sich Dänemark an, das digitale Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger zu stärken – und KI-Systemen klare Grenzen zu setzen. Ob sich diese Rechte in der Praxis durchsetzen lassen, wird sich zeigen. Aber der Grundgedanke ist klar: Wer du bist – Stimme, Gesicht, Ausdruck – soll wieder dir gehören. Punkt.